E-Autos parken in Rosenheim am Straßenrand und auf der Loretowiese weiterhin bis zu drei Stunden kostenlos. Möglich wird das durch eine Verordnung des Freistaats Bayern.
Zur Umsetzung dieser Verordnung ist keine Änderung der städtischen Parkgebührensatzung notwendig: In der Normenhierarchie wiegt die staatliche Rechtsverordnung höher als eine kommunale Satzung. Allerdings gilt auch für E-Autos in Rosenheim am Straßenrand die Höchstparkdauer von zwei Stunden. Auf der Loretowiese mit ganztägigem Parkangebot gilt eine kostenlose Parkdauer für E-Autos von bis zu drei Stunden. „Diese staatliche Rechtsverordnung muss in Rosenheim, so wie in jeder anderen bayerischen Kommune auch, umgesetzt werden. Ich finde, dass die Regelung zu stark in die kommunale Selbstverwaltung eingreift und die Entscheidung über Parkgebühren uns, also dem Stadtrat, überlassen werden sollte. Es spielt aber keine Rolle, ob uns das gefällt oder nicht. Der Freistaat Bayern hat entschieden und dem kommen wir nach“, so Oberbürgermeister Andreas März.
Um kostenlos parken zu können, brauchen E-Auto-Fahrer lediglich eine Parkscheibe. Diese muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und den Beginn der Parkzeit aufzeigen. Wer auf der Loretowiese länger parken möchte, muss zusätzlich zur ausgelegten Parkscheibe einen entsprechenden Parkschein lösen. Dies gilt auch für die App Parkster. Die Verkehrsüberwachung berücksichtigt die drei kostenlosen Stunden.
Bericht: Stadt Rosenheim – Foto: Hötzelsperger