Wirtschaft

Priener Winterdienst: Fakten und Verpflichtungen

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Der gemeindliche Bauhof der Marktgemeinde Prien ist derzeit stark mit dem Winterdienst beschäftigt. Das gesamte Bauhof- und Gärtnerei-Personal ist in diesen kalten Schneetagen damit beschäftigt, die insgesamt 80 Kilometer Orts- und Gemeinde-Verbindungsstraße, die rund 35 Kilometer Geh- und Radwege sowie 40 Parkplätze und Einfahrten von Schnee und Eis zu räumen. Hierfür stehen insgesamt 14 Fahrzeuge inklusive der Fremdfahrzeug-Einsätze von Markus Holdinger und Peter Fischer zur Verfügung. 450 Tonnen Streusalz sind für einen Winter gerechnet und im Bauhof eingelagert, dazu kommen noch für die Gehwege 100 Tonnen Split sowie 80 Split-Kisten, die über das gesamte Gemeindegebiet verteilt sind. Die Arbeitseinsätze werden von Bauhofleiter Richard Zettl, seinem Stellvertreter Florian Stoib und seinem Mitarbeiter Schorsch Ammer koordiniert. Diese wechseln sich wöchentlich mit der Personal- und Fahrzeug-Einteilung ab. Bei unklarer Wetterlage beginnt ihr Dienst um 2 Uhr in der Früh, so dass gegebenenfalls ab 3 Uhr mit dem Räumdienst begonnen werden kann. Zwei fahrende Trupps bilden jeweils eine Wochenschicht, zu ihren Aufgaben gehören unter anderem auch die Überprüfung der insgesamt 600 Meter langen Schneefangzäune und der rund 4.500 gesetzten Schneestangen. Zwei weitere Handräumtrupps sorgen sich unter anderem um Sicherheit bei Treppen und Gehwegen.

Verpflichtungen aus der Straßenreinigungs-Verordnung –Entsprechend der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung haben die Vorder- und Hinterlieger die Verkehrsflächen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Eisglätte freizuhalten. Diese Verpflichtung besteht geradewegs bis 20 Uhr. Martin Plenk vom Ordnungsamt der Gemeinde Prien ergänzt diese Informationen noch wie folgt: „Zur Verhinderung von Glätte darf ausschließlich Sand oder andere geeigneten Mittel verwendet werden. Salz ist nicht zulässig. Die Maßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es die Situation erfordert. Der geräumte Schnee darf nicht im öffentlichen Bereich auf den Straßen entsorgt werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass von dieser Regelung nicht nur Gehwege betroffen sind. Auch wenn an meinem Grundstück kein Gehweg liegt, haben die Anlieger dafür Sorge zu tragen, dass ein ausreichender Streifen der Straße freigehalten wird“.

Fotos: Hötzelsperger – Priener Winterdienst unterwegs, u.a. Markus Holdinger

 

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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