„Querbeet“ durch den heimischen Garten – Weidenflechtkurs und Pflanzentauschbörse im Freilichtmuseum Amerang
Gartenliebhaber freuen sich auf das Frühjahr: Die Saison startet mit der Aussaat von Salat oder Blumen, die Gartenbeete sind zu pflegen und der Schnitt von Sträuchern und Obstbäumen steht bevor. Das letzte Aprilwochenende steht im Freilichtmuseum Amerang des Bezirks Oberbayern ganz im Zeichen der neuen Gartensaison. Am Samstag, dem 26. April, finden um 10.00 Uhr und um 14.00 Uhr Workshops mit der Gartenbäuerin Lisa Mühlbauer statt. Nach einer kurzen Einweisung durch Lisa Mühlbauer werden an diesem Tag dekorative Rankhilfen für den Garten oder Balkon hergestellt. Der Kurs ist auch für Anfänger geeignet.
Kursgebühr: 25,00 € zzgl. Eintritt und Materialkosten. Bitte vorher unter museum@flm-amerang.de anmelden und eine eigene Gartenschere mitbringen.
Am Sonntag, dem 27. April, veranstaltet das Freilichtmuseum Amerang ab 10.00 Uhr seine jährliche Pflanzentauschbörse. Beim Aktionstag „Querbeet“ können Besucherinnen und Besucher mit grünem Daumen auf einfache Art und Weise ihre beliebten Klassiker gegen neue Schätze tauschen. Jedes Jahr sind neue Pflanzen zu entdecken, die die Vielfalt im eigenen Garten bereichert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – jeder kann mit seinen überzähligen Setzlingen, Knollen oder Stauden zum Tauschen kommen. Die ehrenamtlichen Rosengärtnerinnen mit Marita Protte vom Trostberger Rosengarten e.V. bringen zahlreiche historische Sorten aus Altbayern mit und informieren über die „Königin der Blumen“. Der Vortrag „Alles im Kasten“ von Gärtnermeister Rainer Steidle aus Attl rundet um 14.00 Uhr die Veranstaltung ab. Er zeigt, wie man Blumen, Kräuter und Gemüse im Blumentopf, Balkonkasten, Hochbeet, Schubkarren, Einkaufswagerl oder Sonst wo kultivieren kann. Das Programm und alle weiteren Informationen zum Pflanzentausch gibt es im Internet unter www.flm-amerang.de oder telefonisch unter 08075 / 915090.
Bericht: Freilichtmuseum Amerang des Bezirks Oberbayern
Fotos: Bezirk Oberbayern, Archiv FLM Amerang, G. Nixdorf