Gesundheit & Corona

Neue Corona-Beschlüsse der Bayer. Staatsregierung

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Staatsregierung bringt Bayerische Sonderhilfe für Weihnachtsmärkte auf den Weg / Corona-Härtefallhilfe im Freistaat verlängert / Weitere Verbesserungen für Antragsteller im Rahmen der verlängerten Überbrückungshilfe des Bundes

Die pandemiebedingte Absage von Weihnachtsmärkten hat vor allem Marktkaufleute und Schausteller stark getroffen. Die Staatsregierung hat deshalb die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf den Weg gebracht, deren Eckpunkte das Kabinett bereits am 3. Dezember 2021 beschlossen hatte. Der Freistaat zahlt zusätzlich zu den Hilfen des Bundes einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro für die Monate November 2021 bis März 2022. Die Antragstellung soll zeitnah starten. Die Bayerische Sonderhilfe wird als Teil der Bayerischen Härtefallhilfen abgewickelt, die der Ministerrat heute bis zum 31. März 2022 verlängert hat.

Daneben haben die jüngsten infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen den Bund veranlasst, die Überbrückungshilfe anzupassen:

  • In der derzeit laufenden Überbrückungshilfe III Plus wird Hilfe nun auch im Fall freiwilliger Betriebsschließungen gewährt, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist.
  • Zudem wird die Überbrückungshilfe als Überbrückungshilfe IV bis März 2022 verlängert. Der Ministerrat begrüßt dabei insbesondere die Fortführung des Eigenkapitalzuschusses einschließlich der Verbesserung, dass Schausteller, Marktkaufleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 50 Prozent erhalten können, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen. Damit erhalten Marktkaufleute und Schausteller neben dem aus Landesmitteln zur Verfügung gestellten Unternehmerlohn zusätzliche Unterstützung.
  • Außerdem wird die Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche verlängert, die nunmehr auch Ausfall- und Vorbereitungskosten für Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 abdeckt.
  • Die Überbrückungshilfe IV kann nun auch von Selbständigen bzw. Unternehmen beantragt werden, die vor dem 30. September 2021 ihre Tätigkeit erstmals aufgenommen haben bzw. gegründet wurden.

Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022, Anträge für die Überbrückungshilfe IV bis 30. April 2022 gestellt werden.

Gleichzeitig ist es sehr bedauerlich, dass der Bund die Förderhöchstquote bei der Überbrückungshilfe IV von bisher 100 Prozent auf 90 Prozent senken wird. Aus Sicht der Staatsregierung ist das angesichts der derzeitigen Lage das falsche Signal an die betroffenen Unternehmen.

Bericht: Bayerische Staatskanzlei

Foto: Hötzelsperger

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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