Land- & Forstwirtschaft

Nachlese zum ELF-Düngegipfel in Eibach

Mehrere Landwirtschaftliche Verbände luden am 13. Dezember 2022 zu einem Düngegipfel nach Eibach im Landkreis Erding ein. In der gemeinsamen Veranstaltung ging es um die Themen Rote und Gelbe Gebiete.

Michael Hamburger, Hauptorganisator und Bezirksvorsitzender der ELF betonte bei seiner Begrüßung, dass sich die Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberbayern bereits frühzeitig intensiv mit dem Thema “Rote Gebiete“ beschäftigt hat: „Sowohl die ELF Kreisverbände Erding und Mühldorf als auch der Bezirksverband Oberbayern haben im Rahmen der Verbändeanhörung eine fundierte Stellungnahme zur Gebietsausweisung abgegeben. Es freut uns sehr, dass wir zusammen mit zahlreichen Landwirtschaftsverbänden und hervorragenden Referenten den heutigen Düngegipfel abhalten können. Wir haben alle zusammen ein hohes Interesse an sauberem Wasser und wir bieten der Wasserwirtschaft unsere Zusammenarbeit in dieser Sache an. Aus unserer Sicht sind die Messstellen willkürlich und nicht objektiv ausgewiesen worden und fachlich mehr als fragwürdig. Bei der Ausweisung von Roten und Gelben Gebieten sollte das Verursacherprinzip gelten und nicht die Landwirtschaft als Alleinschuldiger herangezogen werden. Dazu sind aussagekräftige Messtellen nötig, die rein landwirtschaftlich beeinflusst sind.“

In den Vorträgen ging es von der Historie der europäischen Nitratrichtlinie über Deutschlands politische Bummelei, bis hin zur Anmahnung der EU die Umsetzung zu korrigieren und vor allem ein vernünftiges System zu schaffen.

Leider wurde bei Thomas Pfeiffers einleitendem Vortrag schnell klar, dass politische Versäumnisse auf Bundesebene, kapitale Fehler bei der Ausweisung und verschluderte europarechtlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfungen nun auf dem Rücken der Landwirtschaft ausgetragen werden.

Da dies den Anwesenden und vor allem den Referenten bewusst war, wurde in den Vorträgen auf mögliche Lösungen und sowie Verbesserungen des Systems eingegangen.

Franz Gottbrecht gab einen Einblick in das System der Ausweisung. IDW oder Voroni. Wie funktioniert das und was bedeutet es, dass so wenig Messstellen vorhanden sind? Bereits bei der letzten Ausweisung wurden vom Umweltministerium schon neue Messstellen versprochen! Wo sind diese denn? Irgendwie wurden diese zahlenmäßig bayernweit weniger.

So machte Gottbrecht die Feststellung „Gerade dort wo in den letzten Jahren kaum Grundwasser Neubildung durch mangelnden Niederschlag stattfand, sind „rote und gelbe Gebiete“ ausgewiesen worden. Die Grundwasserneubildung steht in Korrelation, jedoch nicht der Viehbestand / Viehdichte“ Das heißt, am Ende des Tages – dort wo es wenig regnet, kann man noch so gut aufpassen und Nährstoffe in der Düngung reduzieren, die roten Gebiete werden bleiben.

Da stellt sich wieder die Frage – was können wir tun? Klimaresistenter wirtschaften? Im Landkreis Erding den Flughafen abschaffen, dass es wieder mehr Niederschläge hat? Bei Gesprächen mit betroffenen Landwirten wurde immer wieder erwähnt „früher hatten wir mehr Niederschläge und auch mehr Schnee, aber seit der Flughafen da ist, hat sich das Wetter geändert“.

Beraterin Sophia Heinze vom Biogas Fachverband, stellte die Grundlagen und den LfL-Sperrfristplaner vor und zitierte dabei Gesetze und Verordnungen. Basis für die Ausweisung der

Roten und Gelben Gebiete sind §13 und 13a Düngeverordnung sowie die Allgemeine Bundesverwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA). Auf Nachfrage, wie viele Rechtsvorschriften die Düngung regeln, überlegte sie kurz und meinte es wären 5 Stück (zum Teil Konkurrierende) DüV, AVV DüV, AVVGeA, Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung und das Düngegesetz. Da sind das Wasserhaushaltsgesetz, die Wasserschutzgebietsverordnung, die FFH-Richtlinie und weitere noch nicht berücksichtigt.

Wichtig sei auch die Frage, was ist eine Zweitfrucht und was ist eine Zwischenfrucht. Weiter ist dann entscheidend, ob das Erntegut an Tiere verfüttert oder diese in einer Biogasanlage verwertet wird.

Denn je nach dem gibt der LfL-Düngeberechungsplaner Auskunft ob gedüngt werden darf oder nicht.

Aus dem Publikum kam der Hinweis: „Humus wird abgebaut, durch Nährstoffentzug“! – Ja, da fragt man sich als interessierter Beobachter schon, was will diese Regierung eigentlich? Denn Umweltziele sind ja auch Erosionsschutz und Humusaufbau.

In den betroffenen Gebieten darf man Sommerzwischenfrüchte nicht mehr düngen. Deshalb kann es sein, dass manche Betriebe für 9-12 Monate Gülle Lagerraum vorhalten müssen. Da kann es schnell mal sein, dass man eine neue Güllegrube bauen muss.

Doch halt mal? Da muss man auch noch Baugesetze und Verordnungen beachten und zum Teil ganz schnell eine Million investieren. Wieder die Frage: „Wer finanziert das denn?“ Thomas Pfeiffer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Atomstromlobby sich im Jahr 2020 wegen des beschleunigten Atomausstiegs im Jahre 2011, viele Milliarden an Extraentschädigungen beim Bundesverfassungsgericht eingeklagt hat!

Im Anschluss gab noch Michael Federl, Berater beim Maschinenring Ilmtal-Pfaffenhofen, Einblicke in das Thema Stoffstrombilanz. Zukünftig muss bis auf wenige Ausnahmen von fast jedem Landwirt diese komplizierte Bilanz gerechnet werden. Zudem sind hier aktuell zusätzliche massive Verschärfungen vom Bundesgesetzgeber geplant.

Am Ende brachte Thomas Pfeiffer noch verschiedene Ansätze, was ein Landwirt bei Betroffenheit alles unternehmen kann. Denn die Bundesregierung hat bereits 2020 an die EU gemeldet, dass die Roten Gebiete, rechtssicher sind, weil die Landwirte die Einhaltung der Bundesverwaltungsvorschrift Gebietsausweisung nicht einklagen können. Ist das legal? Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift ist kein gerichtlich zulässiger Prüfgegenstand, aber es gibt Ausnahmen. Es muss eine normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift sein, dann kann geprüft werden. Diese Normkonkretisierung war aber von den Bundesregierungen alt und neu nicht gewollt. Damit die Roten und Gelben Gebiete auf Gericht auch fachlich geprüft werden können, muss in den Gerichtsprozessen diese „Normkonkretisierung“ zunächst rechtskräftig von den Landwirten erstritten werden. Thomas Pfeiffer stellte hierzu die Frage „Wieviel Dreck muss man als Exekutive am Stecken haben, um von Beginn an solche Schutzklauseln einzuplanen? Gerichtliche Prüfung von Grundrechtseingriffen sind ein allen Bürgern verbrieftes Grundrecht!“

Bürgermeisterin Antonia Hansmeier aus Heldenstein und Thomas Pfeiffer appellierten abschließend an die Betroffenen sich nicht auseinander dividieren zu lassen.

Bericht und Foto: Anja Eckmüller, Schriftführerin ELF – Oberbayern

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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