An einer Zusammenarbeit im Energiebereich über Gemeindegrenzen hinweg wird sich der Landkreis Rosenheim vorerst nicht beteiligen. Auf Empfehlung von Umwelt- und Kreisausschuss beschloss der Kreistag, den Beitritt zu einem möglichen Regionalwerk Rosenheim zurückzustellen.
Der Leiter der Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim Peter Heßner hatte den Mitgliedern des Kreistags die Gründe dargelegt. Nach einer externen steuerlichen Prüfung waren alternative Rechtsformen geprüft und die Chancen und Risiken des Projekts neu bewertet worden. So gestaltet sich beispielsweise schon die Wahl der geeignetsten Rechtsform komplexer als anfänglich erhofft. Zunächst war lange von einem Regionalwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts gesprochen worden. Zuletzt empfahl eine Kanzlei, mit der das Landratsamt seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeitet, allenfalls noch die Gründung einer GmbH. Diese sollte sich ausschließlich auf das Thema Energie konzentrieren. Diese thematische Festlegung war ebenfalls eine Änderung, denn ursprünglich war angedacht, dass sich ein Regionalwerk auch um andere Themen der Daseinsvorsorge kümmern sollte.
Um ernsthafte Erfolgschancen zu haben, hätte ein Regionalwerk in den Anfangsjahren einen Finanzbedarf in Höhe eines siebenstelligen Betrags gehabt. Ihn bereitzustellen, erschien den Kreisrätinnen und Kreisräten angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage derzeit nicht möglich. Fördermöglichkeiten für die Gründung von Regionalwerken gibt es nicht. Lediglich Einzelprojekte unter dem Dach eines Regionalwerks hätten finanziell unterstützt werden können.
Um kommunale Haushalte nicht zu belasten, bräuchte ein Regionalwerk schon in der Anfangsphase möglichst schnell wirtschaftlich erfolgreiche Einzelprojekte. Dies können zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen sein. In diesem Bereich haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch in verschiedenen Punkten negativ verändert. So sinkt die Einspeisevergütung seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kontinuierlich. Das am 25. Februar dieses Jahres in Kraft getretene Solarspitzengesetz legt zudem fest, dass Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung keine EEG-Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen mehr erhalten. Steigende Pachtpreise verteuern die Energiegewinnung und die Ausweitung der Privilegierung im Baurecht kann eine zusätzliche Konkurrenz für Regionalwerke bedeuten, weil entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnlinien beschleunigt und erleichtert Photovoltaikanlagen errichtet werden können. In diesem Zusammenhang berichtete der Leiter der Wirtschaftsförderstelle Peter Heßner, dass kaum Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemeldet wurden.
Landrat Otto Lederer hatte daran erinnert, dass im Januar 2024 der Rosenheimer Kreistag sein grundsätzliches Interesse an der Gründung eines interkommunalen Regionalwerks Rosenheim bekundet hatte. Zudem fassten knapp 20 Kommunen im Landkreis sowie die Stadt Rosenheim entsprechende Grundsatzbeschlüsse. Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen, so der Landrat. Im folgenden Prozess wurden unter anderem ein Satzungsentwurf für die geplante Anstalt des öffentlichen Rechts ausgearbeitet, die Chancen für ein vielversprechendes Startprojekt untersucht und ein steuerliche Grundlagenprüfung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Prüfung sorgten dafür, dass die Risiken neu bewertet wurden.
Bericht: LRA Rosenheim – Foto: Rainer Nitzsche (Luftaufnahme Rosenheimer Land mit Blick auf Gemeinde Frasdorf mit Schloss und Kirche Wildenwart)