Natur & Umwelt

Landgericht Traunstein untersagt “Wildes Bayern e.V.” die Verbreitung von Unwahrheiten über den Nationalpark Berchtesgaden

Veröffentlicht von Günther Freund

Das Landgericht Traunstein verbietet in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren dem Verein „Wildes Bayern e.V.“, seinem Vorstand Dr. Christine Miller und der zuständigen Webmasterin die Behauptung und Verbreitung von zwei Falschaussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden. Nationalparkleiter Dr. Roland Baier wehrte sich damit erfolgreich vor Gericht gegen unzutreffende Behauptungen zu angeblichen Abschüssen von Gämsen während der Schonzeit. Der Verein kann noch in Berufung gehen.

Bereits vor zwei Jahren hatte der Verein „Wildes Bayern e.V.“ mit seiner Vorsitzenden Dr. Christine Miller eine Kampagne gegen den Nationalpark Berchtesgaden gestartet. Der Anlass: Nach dem Katastrophenwinter 2018/2019 waren am Ufer des Königssees verendete Rotwildkälber gefunden worden. Miller sah Verstöße gegen geltendes Jagdrecht, zeigte an. Das Ergebnis: Alle Untersuchungen der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Nationalpark Berchtesgaden wurden wegen des fehlenden Tatverdachts eingestellt. Ein wildbiologisches Gutachten unterstützte die These, dass die Tiere aufgrund der außergewöhnlich widrigen Witterungsverhältnisse im Winter 2018/2019 aus naturbedingten Gründen verendet waren – und explizit nicht aufgrund jagdlichen Fehlverhaltens.

Auch ein neuerlicher Vorstoß von Frau Miller gegen den Nationalpark lief jetzt ins Leere. Das Landgericht Traunstein hat der Wildbiologin in einem Beschlussverfahren und ihrem Verein sowie der verantwortlichen Webmasterin (Urteilsverfahren) in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren, die vom Leiter der Nationalparkverwaltung Dr. Roland Baier aus eigenem Recht geführt wurden, die Behauptung und Veröffentlichung zweier wahrheitswidriger Aussagen über angebliche Maßnahmen der Nationalparkverwaltung verboten. So hatte der Verein in einem Blogbeitrag auf seiner Webseite verbreitet: „Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen um Geierjunge zu füttern“ und „Der Nationalpark erlegt (…) fleißig Gams (…) während der Schonzeit.“ Dabei macht Dr. Baier deutlich: „Die Aussagen sind objektiv unwahr und gehen eindeutig zu weit. Hier wird unzutreffend behauptet, dass ich gegen gesetzliche Vorgaben verstoße oder einen solchen Verstoß anordne und dass wir wildlebende Tiere gerade deshalb erlegen würden, um damit ein geplantes Bartgeier-Wiederansiedlungsprojekt mit Futter auszustatten. Das ist weitab sachgemäßer Kritik, hier werden durch Unwahrheiten Persönlichkeitsrechte verletzt.“ Dieser rechtlichen Einschätzung durch Baiers Rechtsanwalt, Dr. Andreas Boele, folgte auch das Gericht.

 

Nationalparkleiter Dr. Roland Baier wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen unzutreffende Behauptungen zu angeblichen Abschüssen von Gämsen während der Schonzeit.

Richtig ist zwar, dass die Gams nach dem Bayerischen Jagdgesetz vom 16.12. bis 31. Juli Schonzeit hat, also in dieser Zeit in Bayern im Allgemeinen nicht gejagt werden darf. Richtig ist aber auch, dass diese Schonzeit in begründeten Fällen für klar umgrenzte Gebiete außer Kraft gesetzt werden kann. So ist es im Nationalpark Berchtesgaden, wo eine räumlich eng begrenzte Schonzeitaufhebung in der Pflegezone auf wenigen Prozent der Nationalparkfläche vorgesehen ist. Diese dient der Erreichung des vorgegebenen Schutzzwecks wie der Entwicklung natürlicher und naturnaher Lebensräume.

Davon wussten auch der Verein „Wildes Bayern e.V.“ und Frau Dr. Miller, was sie jedoch nicht daran hinderte, unwahre Behauptungen aufzustellen. Die Schonzeitaufhebung im Nationalpark Berchtesgaden per Einzelanordnung ist rechtsgültig. „Man muss hier schon sehr sauber unterscheiden“, mahnt Baier. „Es ist ein großer Unterschied, ob eine Gams in der Schonzeit erlegt wird oder aber in einem räumlich begrenzten Bereich, in dem die Schonzeit wirksam aufgehoben wurde, es damit dort also keine Schonzeit gab.“ Baier weiter: „Ich stelle mich jeder fachlichen Kritik und bin gerne bereit, unser Konzept zur Wildbestandsregulierung transparent darzustellen und zu diskutieren“. So hatte Baier im Zuge der Rotwild-Kampagne gegen den Nationalpark im Jahr 2019 das Fachforum „Huftiermanagement“ ins Leben gerufen, in das auch die Vorsitzende des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ eingebunden war. Im Forum wurden über Monate hinweg mit bis zu 40 Vertretern aus zehn verschiedenen Institutionen aus Jagd und Naturschutz die Praxis der Wildbestandsregulierung im Nationalpark diskutiert, Zahlen offengelegt und Verbesserungsvorschläge behandelt. Als ein Ergebnis dieses Prozesses werden im Mai und Juni 2021 zwei Wildbiologen im Nationalpark Berchtesgaden ihre Arbeit aufnehmen und dabei unter anderem zum Schalenwild und der Wechselwirkung mit der sie umgebenden Umwelt forschen. „Fachlich wird dies den Nationalpark deutlich stärken“, freut sich Baier auf den nahen Arbeitsbeginn der neuen Kollegen.

Ausgangspunkt des aktuellen Rechtsstreits war ein Bericht in einer lokalen Tageszeitung zum Projekt „Wiederansiedlung des Bartgeiers in den Alpen“. Diesen Bericht hatte Dr. Miller in ihrem Blogbeitrag auf der Seite des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ mit unwahren Behauptungen zu Gamsabschüssen im Nationalpark Berchtesgaden kommentiert und dadurch auch das Persönlichkeitsrecht des Nationalparkleiters erheblich verletzt.

 

Pressemitteilung Nationalparkverwaltung Berchtesgaden

Redaktion

Günther Freund

1944 in Bad Reichenhall geboren, Abitur in Bad Reichenhall, nach dem Studium der Geodäsie in München 3 Jahre Referendarzeit in der Vermessungs- und Flurbereinigungsverwaltung mit Staatsexamen, 12 Jahre Amtsleiterstellverteter am Vermessungsamt Freyung, 3 Jahre Amtsleiter am Vermessungsamt Zwiesel und 23 Jahre Amtsleiter am Vermessungsamt Freyung (nach Verwaltungsreform mit Vermessungsamt Zwiesel als Aussenstelle). Seit 2009 im Ruhestand, seitdem in Prien am Chiemsee wohnhaft.

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