Gesundheit & Corona

Land Brandenburg: wegweisendes Urteil Corona-Hilfe am 24.2.

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Das Landgericht Potsdam verkündet am Mittwoch, 24. Februar, 14 Uhr im Saal 1 seine Entscheidung über die Klage von Schloss Diedersdorf gegen das Land Brandenburg. Es wird ein wegweisendes Urteil zur Vergabe von Corona-Hilfen in der Gastronomie erwartet.

Streitpunkt sind drastische Ungleichbehandlungen im ersten Corona-Lockdown ab März 2020. Das Land Brandenburg will weitere Hilfen nur auszahlen, wenn ein Corona-Fall im Betrieb vorgekommen ist. Dagegen hat der Eigentümer von Schloss Diedersdorf, Thomas Worm, geklagt. Die überregionale Wirtschaftskanzlei Streitbörger vertritt ihn dabei.  Wegen der Corona-Pandemie musste die Tagungs- und Event-Location mit Standesamt, Restaurants und Hotel ab dem 18. März 2020 für acht Wochen schließen. Schloss Diedersdorf ist nicht nur wegen des größten Biergartens in Berlin-Brandenburg bekannt, sondern auch als Kulisse der RTL-Sendung “Bauer sucht Frau” und der “Musikantenscheune” des RBB.

Das Infektionsschutzgesetz sieht zwar bei Corona-Schließungen von Gastronomiebetrieben eine teilweise Entschädigung für entgangenen Gewinn während der ersten sechs Wochen des Stillstands vor. Das Land Brandenburg aber hat dieses Bundesgesetz bisher so ausgelegt, dass mindestens ein tatsächlicher Corona-Fall im Betrieb vorgekommen sein muss. Gastronomen wie Thomas Worm, die zu Beginn der Pandemie allein wegen des allgemeinen behördlichen Tätigkeitsverbots ihre Betriebe schließen mussten, gingen in Brandenburg leer aus.

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps vom Potsdamer Büro der überregionalen Wirtschaftskanzlei Streitbörger hält diese Praxis für „grob benachteiligend“, denn der Schaden durch Corona sei in beiden Fällen gleich. „Staatlich geschlossen ist nun einmal staatlich geschlossen.“ Der Jurist erklärt weiter:„Viele Gastronomen in Brandenburg haben ebenso wie mein Mandant den Antrag auf Entschädigung gestellt, sind aber allein wegen des Fehlens einer tatsächlichen Corona-Erkrankung leer ausgegangen.”

Thomas Worm sagt dazu: „Wir werden benachteiligt, weil wir zu Beginn der Pandemie durch schnelle, gründliche Schutzmaßnahmen Ansteckungen unseres Personals verhindert haben.“ Der Gastronom Worm und Rechtsanwalt Purps sehen auch solche Unternehmen anspruchsberechtigt, die durch „prophylaktische“, also vorbeugende staatliche Zwangsmaßnahmen schließen mussten. Um die unterschiedliche Auslegung des Gesetzes in dieser Frage geht es in dem Gerichtsverfahren.

Bericht und Foto: Schloss Diedersdorf

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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