Die Hochriesbahn fährt wieder ab Freitag, 21. Mai – der Sessellift ab 9:30 Uhr, die Kabinenbahn ab 10 Uhr natürlich unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen.
Aufgrund der derzeit gültigen Infektionsschutzmaßnahmen dürfen bis auf weiteres nur vollständig geimpfte, genesene bzw. getestete Personen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises befördert werden:
- Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests
von höchstens 48 Stunden oder - Vorlage eines aktuellen negativen POC-Antigentests
von höchstens 24 Stunden oder - Vorlage eines Impfausweises für vollständig Geimpfte oder
- Vorlage eines Nachweises einer abgelaufenen Corona-Infektion,
die mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegt
Vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den geltenden Grundsätzen ausgenommen.
Vollständig geimpft gelten Personen, welche gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen entsprechenden Impfausweis verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, welche über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens 6 Monate zurückliegt.
Am Samerberg und bei der Hochriesbahn gibt es derzeit noch keine Schnellteststation und Testmöglichkeiten vor Ort.
Ausgeschlossen von der Beförderung sind:
Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen Infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen sowie Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere.
Maskenpflicht und Abstandsregeln
Im Einstiegs- und Ausstiegsbereich der Bahnen (Sessellift und Kabinenbahn) sowie in der Kabinenbahn besteht Maskenpflicht in Form einer FFP2-Maske.
Für Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag genügt eine Mund-Nasen-Bedeckung. Kinder unter 6 Jahre sind von der Test- und Maskenpflicht ausgenommen. Zu beachten sind auch die Abstands- und Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts. Der Mindestabstand von 1,5 m ist grundsätzlich in allen Bereichen der Bahn und der Parkplätze einzuhalten.
Hier eine Übersicht über die Schnellteststationen im Landkreis Rosenheim:
Weitere Details dazu folgen demnächst auf der Homepage www.samerberg.de und www.hochriesbahn.de
Bericht: Gäste-Information Samerberg – Foto: Kabinenbahn der Hochriesbahn