Gleich zu Beginn der diesjährigen Angelsaison stellten die Fischereiaufseher bei Kontrollen von Sportanglern am Langbürgner- und am Hartsee mehrere Verstöße gegen fischereirechtliche Bestimmungen fest. Insgesamt wurde drei Personen bei der Wasserschutzpolizei wegen Fischwilderei zur Anzeige gebracht. Die Angler waren zwar alle im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse um den Fischfang ausüben zu dürfen. Jedoch sind in den Fischereierlaubnisscheinen der jeweiligen Gewässer weitere, individuelle, fischereirechtliche Bestimmungen enthalten. Beispielsweise waren einmal zu viele Angelhaken im Einsatz, in einem anderen Fall wurde zu viele Fische gefangen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben den gesetzlichen Bestimmungen, auch die Regelungen in den Fischereierlaubnisscheinen genauestens zu beachten sind. Bei festgestellten Verstößen werden die Angelgerätschaften und der Fischereierlaubnisschein sichergestellt sowie eine Strafanzeige wegen Fischwilderei der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Diese führt oftmals zu empfindlichen Geldstrafen.
Bericht: PI Prien – Foto: Hötzelsperger – Langbürgner See