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Feuerwerksverbot auf dem Max-Josefs-Platz

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Im Bereich des Rosenheimer Christkindlmarktes gilt auch in zu diesem Jahreswechsel wieder ein allgemeines und ganztägiges Feuerwerksverbot. Konkret betrifft das Verbot den Max-Josefs-Platz, den Fußgängerzonenteil der Heilig-Geist-Straße sowie den Ludwigsplatz vor der Stadtpfarrkirche Sankt Nikolaus.

Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörper lediglich am 31.12 und am 01.01. erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene und freiverkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf.  Dabei ist es insbesondere erforderlich, die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen zu beachten.Nach dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern müssen übriggebliebene Karton- oder Papierreste auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Überbleibsel von Pyrotechnik enthalten Kunststoffreste, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte und dürfen nicht in Altpapiercontainer gelangen.Die Stadt Rosenheim bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein sorgsames und rücksichtvolles Miteinander.

Bericht: Stadt Rosenheim  – Foto: Rainer Nitzsche

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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