Kirche

Fahrradfahren auf den Friedhöfen in Rosenheim untersagt

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Auf Grund vermehrter Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Radfahren auf den städtischen Friedhöfen untersagt ist. Die Friedhöfe sind beliebte Orte zum Verweilen, was auch ausdrücklich begrüßt wird. Gegenseitige Rücksichtnahme der Besucherinnen und Besucher ist deshalb auch hier geboten. Gemäß Friedhofssatzung können Zuwiderhandlungen mit Geldbußen bis zu 1.000 € geahndet werden. Bei Fragen steht die städtische Friedhofsverwaltung unter 08031/365-1695 gerne zur Verfügung.

Bericht: Stadt Rosenheim

Foto: Hötzelsperger – Blick in den Städtischen Friedhof von Rosenheim

 

 

 

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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