Natur & Umwelt

EU Agrarpolitik für wildlebende Tier- und Pflanzenarten

Veröffentlicht von Christina Rechl

Das bietet die neue EU-Agrarpolitik für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in Bayern

Durch die neue EU-Agrarpolitik (GAP) kann die Wildlebensraumberatung in Bayern seit Anfang 2023 auf einen umfangreicheren Werkzeugkasten an Maßnahmen in der Agrarförderung zurückgreifen und Landwirte noch gezielter beraten.
Experten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) haben herausgearbeitet, welchen Effekt die neuen Öko-Regelungen für die Tier- und Pflanzenwelt in Bayern haben und zeigen, welche Maßnahmen aus dem neuen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bäuerinnen und Bauern nutzen können, um gezielt den Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu verbessern. Die Anträge können bis zum 23. Februar 2023 gestellt werden.

Erhalt von artenreichem Grünland (ÖR5 – Kennarten in Dauergrünland)
Der Erhalt von artenreichen Lebensräumen und ökologisch wertvollen Bereichen in der offenen Kulturlandschaft kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In Sachen Biodiversität lautet deshalb die Devise: Erhalt geht vor Neuanlage. Dabei helfen kann die Förderung für artenreiche Wiesen und Weiden, wenn mindestens 4 Kennarten auf der Fläche vorkommen. Die Artenliste wurde um weitere Wiesenpflanzen-Kennarten erweitert und die Förderung findet sich nun in der 1. Säule, Ökoregelung 5 (Kennarten in Dauergrünland). Auch die Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen des KULAP wurde deutlich verbessert.

Erhalt artenreicher Lebensräume (I80, I82 und K14)
Beim Erhalt artenreicher Lebensräume wird neben der bewährten Pflege von Hecken und Feldgehölzen (I80) künftig auch die insektenschonende Mahd (K14) und die Pflege von Streuobst (I82) unterstützt.

Neue Landschaftselemente außerhalb der Nutzflächen (I88, K88)
Durch investive Maßnahmen können neue Landschaftselemente außerhalb der Nutzfläche entstehen, zum Beispiel die Anlage von neuen Hecken und Feldgehölzen mit Kleinstlebensräumen wie Lesesteinhaufen, Totholzstämmen, Sandschüttung oder Lehmkuhlen. Meist wird nach der Anlage auch die Flächenbereitstellung gefördert.

Förderung von Kleinflächen und Agroforststreifen (K99 und I84)
Im KULAP werden ab sofort Kleinflächen, die viele Randlinien und Grenzstrukturen bieten und sich bei verschiedenen Studien als wichtiger Faktor für die Biodiversität erwiesen haben, gefördert (K99). Auch die Anlage von Agroforststreifen wird gefördert (I84) und erhöht die Strukturvielfalt.

Maßnahmen für Feldvögel (K60 und K61)
Eine weitere Neuerung ist, dass bisher nicht förderfähige Maßnahmen für Feldvögel, vor allem für den Kiebitz und auch für die Feldlerche auch durch das KULAP gefördert werden. Damit werden Kiebitzbrutplätze auf dem Acker, die für den Zeitraum des Brütens als Brache gestaltet werden, oder die verspätete Aussaat von Mais durch das KULAP honoriert.

Mehrjährige Blühflächen (K56)
Optional können die mehrjährigen KULAP-Blühflächen (K56) in Absprache mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Wildlebensraumberatung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab 2023 strukturreicher gestaltet werden. Durch gezielte pflegerische Arbeitsschritte auf Teilflächen der Blühfläche wie die Anlage von Schwarzbrachestreifen, Neuansaaten in Teilbereichen oder Schröpfschnitte lassen sich spezielle Lebensraumansprüche zum Beispiel für das Rebhuhn noch besser erfüllen. Mehrjährige Blühflächen können so z.B. in örtlichen Projekten für spezielle Arten strukturell aufgewertet werden. Der zusätzliche Mehraufwand kann den Landwirten durch örtliche Projektträger honoriert werden.

Weiterführende Informationen:
*             Wildlebensraumberatung in Bayern  <https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/090342/index.php>
*             LfL-Information zum artenreichen Grünland und zur neuen Kennartenliste  <https://lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/025011/index.php>
*             Aktuelle Informationen zu Agrarumweltmaßnahmen  <https://www.stmelf.bayern.de/kulap>

Die Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Bilder für die Berichterstattung finden Sie unter https://www.lfl.bayern.de/verschiedenes/presse/pms/2023/323352/index.php <https://www.lfl.bayern.de/verschiedenes/presse/pms/2023/323352/index.php>

  Text: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)  – Fotto: Wolfgang Bude – Dotterblumen

 

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Christina Rechl

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