Natur & Umwelt

BGL: Wasserwirtschaftsamt legt Gewässerrandstreifen fest

Veröffentlicht von Christina Rechl

Für jedes Gemeindegebiet im Landkreis ist eine eigene Karte erstellt – Abruf auf der Website der Behörde ab 6. März

Landkreis Berchtesgadener Land – Rund 1460 Kilometer Gewässer im Landkreis Berchtesgadener Land hat Markus Huber im vergangenen Jahr überprüft. Viele dieser Kilometer ist er tatsächlich abgelaufen. Andere hat er am Computer anhand von Luftbildern und Geländemodellen kontrolliert – zu schwierig wäre der Zugang im Bergland gewesen. Die Ergebnisse hat der Mitarbeiter des Traunsteiner Wasserwirtschaftsamtes in Hinweiskarten zusammengeführt. Sie sind ab 6. März auf der Website der Behörde einzusehen und zeigen, wo im Landkreis Gewässerrandstreifen angelegt werden müssen.

Datensammlung vor Ort und am Computer
Um die Karten vorlegen zu können, war Markus Huber nicht nur im Gelände unterwegs und hat vor Ort das Erscheinungsbild der Bäche und Flussoberläufe aufgenommen. Er hat auch historische und aktuelle Flurkarten sowie geologische und topgraphische Informationen ausgewertet. Immer mit dem Ziel, eine Bewertung nach den vorgegebenen, bayernweit einheitlichen Kriterien zu gewährleisten. Geoinformationssysteme sowie Fotos trugen dazu bei, die Ergebnisse im Anschluss nachvollziehbar zu dokumentieren. Jede Kommune bekommt für ihr Gemeindegebiet eine eig

Randstreifen als Erosionsschutz
Grundsätzlich gilt nach dem bayerischen Naturschutzgesetz, dass entlang natürlicher oder naturnaher Gewässer auf einem mindestens fünf Meter breiten Streifen jede acker- und gartenbauliche Nutzung untersagt ist. Eine Grünlandnutzung bleibt jedoch möglich. Die Randstreifen dienen als Erosionsschutz und sollen dazu beitragen, dass weniger Düngemittel und Pestizide in die Oberflächengewässer geraten. Außerdem können auf den grünen Randstreifen neue Lebensräume entstehen, die Artenvielfalt wird gestärkt und das Landschaftsbild entlang der Gewässer aufgewertet. Diese Regelungen sind seit dem Jahr 2019 gültig: Damals hatte der bayerische Landtag neue gesetzliche Regelungen für Gewässerrandstreifen verabschiedet und war damit einer Forderung aus dem erfolgreichen Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ nachgekommen. Das Volksbegehren sieht dabei nicht generell für alle Gewässer Randstreifen vor. Ausgenommen sind unter anderem künstliche Gewässer, sowie Gräben, die zur Be- und Entwässerung dienen. Die Gewässerrandstreifenkulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll gerade in Fällen, in denen eine Einstufung nicht eindeutig erscheint, für Sicherheit und Klarheit sorgen.

Frist für Anregungen und Hinweise
Mit dem Offenlegen der Karten am 6. März beginnt eine sechswöchige Frist, während der das Traunsteiner Wasserwirtschaftsamt Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit entgegennimmt. Nach Prüfung und Einarbeitung der Hinweise stellt das Landesamt für Umwelt die Gewässerrandstreifenkulisse zum 1. Juli über den UmweltAtlas Bayern im Internet bereit.

Bei Fragen oder Hinweisen können sich Betroffene sowie Interessierte direkt an das Wasserwirtschaftsamt wenden: poststelle@wwa-ts.bayern.de

Ansprechpartner – Auskünfte über Auswirkungen der Gewässerrandstreifen, insbesondere auf die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen (KULAP), erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein. Für das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Reichenhall zuständig.

Bericht und Foto: WWA Traunstein – Beispiel an der Sur: Gut sichtbar ist ein bereits angelegter Gewässerrandstreifen entlang der Sur bei Englham, im Gemeindegebiet von Teisendorf. Der grüne Streifen trennt Ackerfläche und Gewässer und schützt auf diese Weise die Sur vor Nährstoffeinträgen. Außerdem bietet er Erosionsschutz sowie neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Foto: Wasserwirtschaftsamt Traunstein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Christina Rechl

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