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Bernauer Informationen zum Lärmschutz an der Bahn

Die Bahn informierte den Gemeinderat Bernau in einer Sondersitzung Mitte Februar darüber, dass sie nun einer möglichen Lärmschutzmaßnahme nähertreten möchte. Ein aktiver Lärmschutz an der Bahnlinie in Form von Lärmschutzwänden war bereits vor rund vier Jahren im Gespräch. Damals hat sich die Bahn aber aufgrund neuer Grenzwerte bei den Schallschutzrichtlinien wieder zurückgezogen. Nun sei alles neu berechnet, so ein Vertreter der Bahn, und man könne wieder konkret über die Lärmschutzmaßnahmen sprechen.

Für Bernau ist eine aktive Lärmschutzmaßnahme möglich. Das heißt, 2 – 3 Meter hohe Wände ab Schienenoberkante. Diese Maßnahme ist von Seiten der Bahn freiwillig, die Kosten in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro werden komplett vom Bund übernommen, von der Gemeinde müssen nur Kosten bei besonderen Gestaltungswünschen übernommen werden. Geplant für Bernau sind drei Wände, wie auf dem Bild ersichtlich (geplante Lärmschutzwände sind rot eingezeichnet). Während sich die Lärmschutzwand auf der Ortsseite über rund 880 Meter durchzieht, gibt es auf der „Eichet“-Seite eine Unterbrechung. Dort handelt es sich um einmal ca. 370 und einmal ca. 395 Meter.

Laut Aussagen und Berechnungen der Bahn mindern dementsprechende Lärmschutzwände auf beiden Seiten den Lärm um ca. 10 – 15 dB(A). Die Lärmschutzwände werden aus lärmabsorbierendem Material hergestellt, das heißt, sie reflektieren den Lärm der Züge nicht, sondern nehmen ihn auf. Wenn es die Werte entsprechend zulassen, könnten teilweise transparente Elemente eingesetzt werden in den oberen Teil der Lärmschutzwände. Diese haben allerdings den Nachteil, dass sie den Lärm nicht aufnehmen, sondern reflektieren.

Vorteile des aktiven Lärmschutzes sind der dauerhafte Schutz vor Lärm am Tag und in der Nacht und auch bei offenen Fenstern. Außerdem werden auch die Bürgerinnen und Bürger geschützt, die in weiterer Entfernung zur Bahn wohnen und keinen Anspruch auf passiven Lärmschutz haben. Der große Nachteil ist sicherlich die Optik der 2 – 3 Meter hohen Wände (ab Schienenoberkante), so auch die Diskussion im Gemeinderat.

Einigen Anwohnern der Bahn steht ein passiver Lärmschutz zu, falls die aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht verwirklicht werden oder sie nach Errichtung der Lärmschutzwände immer noch betroffen sind und die Häuser entsprechend hohe Dezibelwerte aufweisen. Die Bahn hat die entsprechenden Messungen gemacht und wird nach der Entscheidung des Gemeinderates dann auf die Betroffenen zukommen. Als passiver Lärmschutz gelten Schallschutzfenster, schallgedämmte Rolladenkästen oder auch schallgedämmte Wandlüfter oder entsprechende Maßnahmen an Dächern.

Es wurden insgesamt 535 Gebäude in Bernau am Chiemsee untersucht. Davon haben rund 20 Wohngebäude eine Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte am Tag ohne Lärmschutzwand und 136 Wohngebäude lagen nachts über den Sanierungsgrenzwerten. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 71dB(A) in der Nacht und die Pegelüberschreitungen liegt bei 14,6dB(A). Die Umsetzung der passiven Maßnahmen in Bereichen mit Lärmschutzwänden kann erst beginnen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und die Mittel bereitstehen oder der Gemeinderat die Lärmschutzwände, also die aktive Maßnahme, abgelehnt hat.  Alle Eigentümer der betroffenen Gebäude werden durch die Deutsche Bahn, sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und die Bundesmittel freigegeben sind, angeschrieben. Passive Maßnahmen dienen dem Eigenschutz. Diese Maßnahme kommt zum Einsatz, wenn nach den aktiven Maßnahmen (Lärmschutzwand) ein Immissionsgrenzwert an der Außenfassaden von über 57 dB(A) messbar ist. Die finanzielle Beteiligung am passiven Lärmschutz liegt für den Eigentümer bei 25%.  

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Bernauer Bürgerinnen und Bürger umfassend an der Meinungsbildung bezüglich des aktiven Lärmschutzes zu beteiligen. Wir bitten Sie, den Fragebogen ausgefüllt und in einem verschlossenen Kuvert bis zum 30.4.2022 im Rathaus abzugeben. Vielen Dank für Ihr Mitwirken!

Die Adresse wird abgefragt, weil der Gemeinderat gerne die Antworten selektieren würde hinsichtlich der Nähe der Wohnung zur Bahn. Deshalb wird um die Angabe der Adresse gebeten. Die Daten werden natürlich vertraulich behandelt, so dass keine Rückschlüsse hergestellt werden können.

Noch eine kurze Anmerkung zum Schluss: Der Gemeinderat hat einen Beschluss gefasst, dass die Gemeinde Bernau sich als Modellregion für reifenhohe Lärmschutzwände bewirbt. Gerade für unsere Heimatgemeinde, in der auch der Tourismus eine große Rolle spielt, wären die reifenhohen Lärmschutzwände eine große Chance, da diese die Optik nicht so bedeutend beeinträchtigen würden wie die hohen Wände.

Da allerdings bis Abgabeschluss des Bernauer noch keine Antwort vorlag, kann erst einmal nicht von einer Zusage ausgegangen werden. Deshalb steht den Bürgerinnen und Bürgern im Fragebogen nur die hohe Wand zur Auswahl.

Weitere allgemeine Informationen zum Lärmsanierungsprogramm finden Sie unter www.deutschebahn.com/laermschutz.

Bericht: Gemeinde Bernau – Bildquelle: Deutsche Bahn

Anhang: Bahn Lärmschutz Fragebogen

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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