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Bernau zur Einhaltung der Mittagsruhe

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, die Natur ruft – der Rasen wächst. Da uns in der Verwaltung immer wieder Anfragen bezüglich der Mittagsruhe und dann stattfindenden Gartenarbeiten erreichen, hier eine kurze Klarstellung:

Grundsätzlich gilt auch in der Gemeinde Bernau das Bundeslärmschutzgesetz; demnach sind geräuschvolle Gartenarbeiten von 20 – 7:00 Uhr nicht erlaubt, sowie an Sonn- und Feiertagen.
Da wir aber auf dem Land leben, unsere Nachbarn alle noch kennen und uns sicherlich allen eine gute Nachbarschaft am Herzen liegt, bitten wir trotzdem um die Einhaltung der Mittagsruhe, wenn dies möglich ist. Ihr Nachbar freut sich sicherlich auf eine kleine Ruhepause zwischen 12 – 14 Uhr. Bitte schonen Sie die Nerven Ihrer Nachbarn im Sinne einer guten Nachbarschaft und verzichten Sie auf das Rasenmähen zwischen 12 – 14 Uhr.

Bericht: Gemeinde Bernau a. Chiemsee – Archiv-Foto: Hötzelsperger


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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