Land- & Forstwirtschaft

Bauernverband lobt Verlängerung der 70-Tage-Regelung

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

„Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von zwei auf drei Monate und von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv auf Arbeitnehmer und Betriebe ausgewirkt. Die Entscheidung für eine unbefristete Regelung für Saisonarbeitskräfte ist ein Erfolg der Arbeit des Bauernverbandes“, sagt Heidl. Die Entfristung sei dringend notwendig gewesen, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften.

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung befristet bis Ende 2018 erweitert. Gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus hatte der Bauernverband Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aufgefordert, sich für eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen einzusetzen.

Pressemeldung und Foto: Bayerischer Bauernverband

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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