Natur & Umwelt

Aufpassen beim Gartenabfall

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Wasserwirtschaftsamt Traunstein zeigt Folgen einer unsachgemäßen Entsorgung auf und gibt Tipps für den Umgang mit Grünschnitt

Der Rasen ist frisch gemäht, die Hecke geschnitten. Nur das Wegbringen des Grünguts steht aus. Allerdings: Das Zusammenpacken und die Fahrt zur Sammelstelle lässt so mancher Gartenbesitzer gerne mal ausfallen, zu lästig einfach. Der Abfall wandert stattdessen zurück in die Natur, manchmal sogar gleich vor Ort über den Zaun. Keine gute Idee, wie ein Beispiel aus dem Landkreis Traunstein zeigt, bei dem das Wasserwirtschaftsamt Traunstein Kontakt mit der Kommune aufgenommen hat – um Schlimmeres zu verhindern.

Gartenabfälle türmen sich auf – Bambus sprießt meterhoch

Hier, am Ortsrand der Gemeinde, lebt es sich idyllisch. In unmittelbarer Nähe zu den Grundstücken fließt ein Bach. Nur ein schmaler Grünstreifen trennt das Ende der privaten Gärten vom Gewässer. Wer am eigenen Gartenzaun steht, kann hinüberblicken. Eigentlich. Denn auf rund 30 Metern Länge begrenzt ein beinahe undurchdringbares, bis zu vier Meter breites Dickicht den Blick auf den Bach. Gartenabfälle türmen sich auf und aus ihnen heraus sprießen bis zu sieben Meter hohe Bambusstangen.

Sorge vor den Folgen eines Hochwassers

Die Dimension überrascht Landespflegerin Katharina Beck vom Wasserwirtschaftsamt – und erfüllt sie mit Sorge. Denn sollte der Bach Hochwasser führen, könnte die Kraft des Wassers die Gartenabfälle, vor allem aber Teile der Bambusstauden mitreißen. Mit fatalen Folgen: Bleibt der Bambus später liegen, etwa an der Götzinger Achen, könnte er sich dort erneut massiv ausbreiten. Beck geht davon aus, dass es sich um eine „ausläufertreibende“ Bambusart handelt, die auch Nässe verträgt. „Diese Bambusarten legt unterirdisch Rhizome aus, das heißt, sie wachsen im Boden weiter. Ein neuer Halm kann dann sogar erst einige Meter weiter von der ursprünglichen Pflanzung aus dem Boden heraussprießen“, erklärt sie. Wer eine solch invasive Bambusart im Garten pflanze, müsse daher immer eine Sperre einbauen, etwa eine Metallwand, die das Ausbreiten der Rhizome verhindere. Geschehe dies nicht, könne sich der Bambus ungehindert im Garten und darüber hinaus ausbreiten. Schlimmer noch: Wer ihn ausgrabe und in der Natur entsorge, ermögliche sein weiteres, unkontrolliertes Ausbreiten, sagt Beck.

Wasserwirtschaftsamt spricht Gemeinde Empfehlung aus

Wie das aussehen kann, zeigt das geschilderte Beispiel im Landkreis Traunstein. Mit seiner Sorge um die Folgen eines Hochwassers hat sich das Wasserwirtschaftsamt an die Gemeinde gewandt, mit der Empfehlung, die Anwohner dazu anzuhalten, die Unmengen an Gartenabfällen sowie das Bambus-Gestrüpp zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Eine rechtliche Handhabe hat das Amt nicht. Denn als Gewässer dritter Ordnung zählt der Bach zum Zuständigkeitsbereich der Kommune.

Gartenfreunden rät Katharina Beck: Wer Bambus im Garten pflanzen möchte oder bereits gepflanzt hat, sollte über die Art Bescheid wissen – und entsprechende Vorkehrungen treffen. Im Zweifel ist es sinnvoll, sich vor dem Kauf beim Händler genau zu informieren. Einen „ausläufertreibenden“ Bambus auszurotten, ist aufwändig und langwierig: Entweder müssen alle Rhizome vollständig ausgegraben, oder die Triebe regelmäßig abgeschnitten werden, noch ehe Blätter zu sehen sind – solange, bis die Pflanze keine Energiereserven mehr hat und abstirbt.

Illegale Entsorgung kann teuer werden

Was schließlich die Entsorgung der Gartenabfälle betrifft: Wer erwischt wird, wie er sein Grüngut in der Natur ausbringt, muss mit Strafe rechnen: Laut Bußgeldkatalog sind für einen Eimer voll Grünabfall zehn bis 35 Euro zu bezahlen, für einen Kofferraum voll fallen 50 Euro.

Generell gehört Grüngut in die Biotonne oder auf den Kompost. Größere Mengen nehmen die Wertstoffhöfe sowie andere kommunale Sammelstellen an. In einigen Städten und Gemeinden gibt es auch Straßensammlungen. Weitere Infos, etwa darüber, was alles zum Gartenabfall gehört, finden sich beispielsweise online im bayerischen Abfall-Ratgeber. Ihn haben das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) sowie das bayerische Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz zusammengestellt. Auf der Homepage des LfU finden sich zudem Hinweise zu Vergärung und Kompostierung.

Bericht und Fotos: Wasserwirtschaftsamt Traunstein


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Toni Hötzelsperger

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