Land- & Forstwirtschaft

Appell an Waldbesitzer wegen Waldbrandgefahr

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Trockenheit und anhaltende Hitze setzen Wäldern und Waldeigentümern in Deutschland schwer zu. Während in Teilen von Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt seit Wochen die höchste Waldbrandgefahrenstufe gilt, sind die Wälder u.a. in Bayern und Brandenburg durch Schädlinge flächendeckend gefährdet. In weiten Teilen Deutschlands gilt in diesen Tagen laut Wahlbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes bereits die Warnstufe 4.* „Die Waldeigentümer haben mittlerweile gravierend mit den Auswirkungen des Klimawandels zu kämpfen“, sagte Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Im Winter haben uns Stürme wie Friederike zugesetzt, im Sommer folgen Waldbrände und Schädlinge, die Waldeigentümer in ihrer Existenz bedrohen.“

Zu Guttenberg forderte, dass die Regierungen in Bund und Ländern angesichts dieser Gefahren ihren Fokus verstärkt auf den Wald und die Forstwirtschaft richten. „Insbesondere der Kleinprivatwald, der über die geringsten Mittel verfügt, braucht Unterstützung sowohl für akute Kalamitäten wie auch für den langfristigen Waldumbau.“ Er verwies auf die Berliner Erklärung des Deutschen Forstwirtschaftsrates, die einen ganzen Maßnahmenkatalog dazu enthält.

Gerade in den letzten Tagen hat die Waldbrandgefahr erheblich zugenommen, da die anhaltende Trockenheit mittlerweile tief in die Böden reicht. So wurden in Brandenburg bereits 247 Waldbrände gezählt (2017: 138 Waldbrände), eine Fläche von bis zu 330 Hektar wurde dabei geschädigt (2017: 285 Hektar). Daher warnt der AGDW-Präsident die Waldbesucher, sich in diesen Wochen besonders aufmerksam zu verhalten. Ein großer Teil der Waldbrände ist auf unvorsichtiges Verhalten oder sogar Brandstiftung zurückzuführen.

Das zweite große Problem sind Schädlinge (z.B. Borkenkäfer, Eichenprozessionsspinner, Kiefernbuschhornblattwespe), deren Verbreitung auf vorangegangene Wetterextreme wie hohe Temperaturen, Trockenheit und Stürme zurückgeht, die zur Schwächung des Ökosystems Wald führen. So macht z.B. den Wäldern in Bayern aufgrund der verheerenden Sturmschäden im Jahr 2017 der Borkenkäfer besonders zu schaffen: Allein letztes Jahr richtete dieser einen wirtschaftlichen Schaden von rund 100 Millionen Euro an. Schäden in Millionenhöhe durch andere Schädlinge lassen sich auch in anderen Bundesländern wie z.B. Brandenburg oder Sachsen-Anhalt verzeichnen.

In dieser Notsituation wie auch bei anderen Krisen gibt es in Bayern für die rund 700.000 Waldeigentümer eine vorbildliche Unterstützung durch die Landesregierung und die Bayerischen Staatsforsten. „Während der Klimawandel gesamtgesellschaftliche Ursachen hat, haben insbesondere die Waldeigentümer mit den Auswirkungen zu kämpfen“, sagte zu Guttenberg, der auch Präsidiumsmitglied im Bayerischen Waldbesitzerverband ist. „Die Unterstützung, wie wir sie in Bayern erfahren, wünschen und fordern wir auch vom Bund und von den anderen Landesregierungen.“

So gab es in Bayern im vergangenen Jahr rund 100 Millionen Euro Soforthilfe für sturmgeschädigte Waldeigentümer, im Rahmen eines Waldförderprogramms wurden darüber hinaus jüngst gut 200 Millionen Euro eingestellt, und auch mit dem auf der Interforst 2018 unterzeichneten Waldpakt erhielten die Waldeigentümer kräftigen Rückenwind. „Derartige Unterstützungen sichern die Existenz der Waldeigentümer und damit die Stabilität der Wälder“, sagte zu Guttenberg. „Vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen wir mit entsprechenden Maßnahmen vorsorgen, damit wir Notsituationen in unseren Wäldern abwehren können.“

*Es gibt 5 Gefahrenstufen beim Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html?nn=510076

Für den Hintergrund:

  • Vermeidung und Warnung vor Waldbränden:
    • Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt bundesweit in den Wäldern Rauchverbot; in Sachsen-Anhalt vom 15. Februar bis 15. Oktober. In einigen Bundesländern gilt das Rauchverbot ganzjährig. (Genaue Informationen zu den Regeln gibt es in den einzelnen Bundesländern.)
    • Keine Zigaretten aus dem Auto werfen.
    • Keinen Müll in den Wald werfen, Glasflaschen oder -scherben können bereits ein Feuer entzünden.
    • Kein Feuer im und am Wald entzünden (auch kein Grillfeuer!), Grillfeuer nur an ausgewiesenen Grillplätzen entzünden und kontrollieren.
    • Kein Parken im Wald, da ein heißer Katalysator bereits den Boden entzünden kann.
  • Waldbrandwarnstufen:
    • Vielerorts geben Hinweistafeln Auskunft über die aktuelle Brandgefahr in den Wäldern.
    • Die Gefahrenlage wird in Waldbrandwarnstufen angegeben, die von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis zur höchsten Waldbrandwarnstufe 5 (sehr hohe Gefahr) abgestuft sind.
    • Ab Stufe 3 kann das Verlassen der Wege untersagt werden, ab Stufe 4 können von den Behörden bestimmte Areale sogar ganz gesperrt werden.
    • Damit soll verhindert werden, dass durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand ausgelöst wird.
  • Bei einem Waldbrand
    • unverzüglich der Feuerwehr (Tel. 112) oder der lokalen Forstdienststelle Bescheid geben.

Text und Foto: AGDW

 

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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