Aktualisierung am 27.11. für Gemeinde Riedering – Die Abkochverfügung muss auf weitere Ortsteile in der Gemeinde Riedering ausgeweitet werden. Betroffen sind: Parnsberg, Albersberg, Tiefenthal, Kreut, Farnach, Rögling, Wurmsdorf, Mangolding, Ofenwinkl und Ainisag. Aktuelle Erkenntnisse des Gesundheitsamts haben ergeben, dass die genannten Ortsteile bis einschließlich Montag, den 25. November das Trinkwasser aus dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Chiemseegruppe bezogen haben.
Aktualisierung durch das LRA Rosenheim am 26.11. um 16.30 Uhr – Update zur Abkochverfügung der Chiemseegruppe
Die Abkochverfügung muss auf die Gemeinde Gstadt und die Fraueninsel ausgeweitet werden. In den jüngsten Befunden gibt es Hinweise (erhöhte Koloniezahlen) auf eine mögliche Verunreinigung des Trinkwassers. Da etliche Ortsteile von Frasdorf zudem vom Wasserwerk Prien aus versorgt werden, gilt auch für sie ab sofort die Abkochverfügung. Diese Ortsteile sind: Aich, Brandenberg, Greimelberg, Hendenham, Hierankl, Mitterreit, Mönibuch, Niesberg, Oberreit, Oed, Paulöd, Pfifferloh, Rain, Reit, Röselsberg, Stupfa und Wildenwart.
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Am 26.11. informieren die Gemeinden Prien a. Chiemsee und Rimsting innerhalb der Chiemseegruppe Breitbrunn sowie darüber hinaus das Landratgsamt Rosenheim, dass im Bereich des gemeinsamen Wasserversorgungsverbandes Chiemseegruppe Bakterien festgestellt worden sind.
Vom LRA Rosenheim heißt es:
Trinkwasser der Chiemseegruppe Breitbrunn muss abgekocht werden
In der Wasserversorgung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Chiemseegruppe in Breitbrunn wurde bei einer routinemäßigen Beprobung ein Fäkalkeim (intestinaler Enterokokkus) nachgewiesen. Das Trinkwasser in einem Teil des Versorgungsgebiets muss daher ab sofort abgekocht werden. Betroffen sind: Breitbrunn, Herreninsel, Prien am Chiemsee, Rimsting. Zudem gilt die Abkochverfügung für die Ortsteile Mauerkirchen, Antwort, Thalkirchen, Campingplatz Stein, Holzberg, Ulperting, Hirnsberg in Bad Endorf sowie für Moosen und Pietzing in Riedering. Das Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass das Wasser nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, verwendet wird. Ausgenommen ist der Gebrauch von Geschirrspülmaschinen. Außerdem muss das Wasser für medizinische Zwecke, wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen, abgekocht werden. Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Bei den Maßnahmen handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Enterokokken kommen im Darm von Menschen und Tieren vor und sind dort Teil der normalen Darmflora. Sie können beim Menschen jedoch unter bestimmten Umständen Krankheiten verursachen wie z.B. Harnwegs- oder Hautinfektionen. Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, wird entsprechend darüber informiert. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
Die von den Gemeinden Prien und Rimsting erfolgten Abkochverfügungen siehe Anlagen.
Informationen der Gemeinden Prien und Rimsting – Foto: Andrea Major