Leitartikel

468.000 Euro für Burgruine Falkenstein

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Rund 500.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Instandsetzung der Burgruine Falkenstein in Flintsbach a. Inn

Kunstminister Markus Blume gibt Fördermittel für Sanierung des oberbayerischen Baudenkmals bekannt: „Kultur mit Geschichte und Gipfelblick: Die Burgruine Falkenstein ist ein malerisch gelegenes Wahrzeichen des Inntals mit bedeutsamer historischer Vergangenheit. Sie zeigt, wie Geschichte begeistert, verbindet und Identität stiftet“

Die Instandsetzung der der Burgruine Falkenstein in Flintsbach im Landkreis Rosenheim wird mit 468.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Markus Blume in Wasserburg a. Inn bekannt. „Kultur mit Geschichte und Gipfelblick: Die Burgruine Falkenstein ist ein malerisch gelegenes Wahrzeichen des Inntals mit bedeutsamer historischer Vergangenheit. Seit rund 700 Jahren prägt sie das Landschaftsbild – einst als stolze Grenzburg, heute als steinerner Erzähler bayerischer Geschichte und beliebtes Ausflugsziel. Sie zeigt, wie Geschichte begeistert, verbindet und Identität stiftet. Ich freue mich, dass wir den Erhalt dieses bedeutsamen Bau- und Kulturdenkmals mit knapp 468.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, so Kunstminister Markus Blume bei der Übergabe der Förderzusage in Wasserburg am Inn.

Die Burgruine Falkenstein ist Teil des Denkmalkomplexes Petersberg, der neben Baudenkmalen wie dem Burgstall Rachelburg und der romanischen Peterskirche mit zugehörigem Mesnerhaus auch unzählige Bodendenkmale umfasst. Die Burg wurde nach der Zerstörung von Alt-Falkenstein ab 1296 errichtet. Der Baubestand der Hauptburg wird im Kern der Zeit um 1300 zugerechnet, die Vorburg entstand im 15. Und 16. Jahrhundert. Nach einer umfangreichen Um- und Ausbauphase im 16./17. Jahrhundert. wurde die Anlage Ende des 18. Jahrhunderts als Pflegsitz aufgegeben und durch Brände zur Ruine.

Die Schwerpunkte der Sanierung liegen auf dem Wiederaufbau eines Ringmauerabschnitts, der auch als Stützmauer dient und das Bodendenkmal schützt.

Eigentümer des Baudenkmals ist die die Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.

Bericht und Foto: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kuns – V.l.n.r. Sebastian Friesinger, MdL, Wissenschaftsminister Markus Blume, Landrat Otto Lederer, Erster Bürgermeister Stefan Lederwascher (© StMWK) / Archiv-Foto: LRA Rosenheim.

 

 


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Toni Hötzelsperger

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